Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte sind ein wichtiger immer mehr an Bedeutung zunehmender Bestandteil eines jeden Bauantrags.
Ein Blick in die deutschen Vorschriften zeigt, dass die rasche Brandausbreitung wie beim bekannten Brand des "Grenfell Towers" in London mit seinen schrecklichen Folgen nach deutschem Baurecht so nicht möglich gewesen wäre. Anders als in Deutschland, wurden normal entflammbare Baustoffe in der Fassadenkonstruktion verwendet.
Der Brandschutz ist in Deutschland ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Regeln für die Beschaffenheit von Bauwerken und Bauprodukten eingeführt. Diese Regeln sind in der Musterbauordnung (MBO) sowie in den entsprechenden Landesbauordnungen niedergeschrieben. Aufgrund der Komplexität der 16 Landesbauordnungen mit ihren jeweiligen Regelungen, wird im Folgenden nur die Musterbauordnung (MBO) betrachtet. Zudem können sich weitere Anforderungen ergeben (z. B. Muster Schulbaurichtlinie), die nicht Teil dieses Beitrags sind.
Gebäudeklassen und deren Brandschutzanforderungen
Gebäude werden in Deutschland gemäß MBO in Gebäudeklassen (GK) eingeteilt. Aus der Zuordnung der Gebäudeklasse ergeben sich die bauaufsichtlichen Anforderungen an den baulichen Brandschutz: „nicht brennbar“, „schwer entflammbar“ oder „normal entflammbar“.
Generell gilt: Je höher das Gebäude oder Bauwerk ist, desto höher sind auch die Anforderungen an die Bauteile in Bezug auf den vorbeugenden als auch den abwehrenden Brandschutz.
Hochhäuser (OKF > 22 m) gehören gemäß §51 MBO zu den Sonderbauten und müssen separat betrachtet werden.
Gebäudeklassen
GK 1–3 (Oberkante Fußboden OKF < 7 m) Gemäß Musterbauordnung MBO § 28 muss die Außenwandbekleidung mindestens „normalentflammbar“ sein.
GK 4 (OKF < 13 m) und 5 (OKF < 22 m) Gemäß Musterbauordnung MBO § 28 muss die Außenwandbekleidung mindestens „schwerentflammbar“ sein.
EQUITONE Fassadentafeln sind baurechtlich als „nicht brennbar“ klassifiziert (A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1). Damit können sie für alle Gebäudeklassen normkonform verwendet werden und übertreffen das Schutzziel sogar. Dies bringt zusätzliche Sicherheit im Brandfall.
Sonderbau Hochhaus
Hochhäuser (OKF > 22 m) erleben gerade in den Ballungszentren eine Renaissance. Bieten sie doch auf den aktuellen Wohnungsmangel und den immer weiter steigenden Grundstückspreisen eine kostengünstige Alternative. In Punkto Brandschutz gelten für diese Gebäude sehr strenge Vorschriften. Hochhäuser werden gemäß den Sonderbauten zugeordnet. Die Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern, kurz Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR), regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Hochhäusern. Der Abschnitt 3.4 gibt Auskunft über die Außenwände: „Nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände müssen in allen ihren Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.“
Wussten Sie schon?
EQUITONE Fassadentafeln sind baurechtlich als „nicht brennbar“ klassifiziert (A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1). Damit können sie für alle Gebäudeklassen normkonform verwendet werden und übertreffen das Schutzziel sogar. Dies bringt zusätzliche Sicherheit im Brandfall.
Die Klassifizierung des Brandverhaltes beinhaltet die Interaktion aller Systemkomponenten: Dämmung, Unterkonstruktion und der EQUITONE Fassadentafel. Es wird also das Zusammenspiel des Systems betrachtet und nicht nur das Brandverhalten der einzelnen Komponenten.
Was heißt “nicht brennbar” und „A2-s1,d0“?
EQUITONE Fassadentafeln sind nach der Europäischen Norm 13501-1 als A2-s1, dO klassifiziert. Doch was heißt das konkret?
Systemlösungen mit EQUITONE für optimalen baulichen Brandschutz
Unsere Fassadentafeln können für alle Gebäudearten und -höhen verwendet werden und übertreffen die Schutzziele sogar.